Barrierefreiheit
Informationen zur Zugänglichkeit dieser Website – in Einfacher Sprache und als offizielle Erklärung gemäß BITV 2.0 und EN 301 549.
Stand: April 2026 · Nächste Überprüfung: April 2027Was ist diese Website?
Diese Website heißt Schwammstadt Bergkamen.
Sie ist eine Informations-Website der Stadt Bergkamen.
Die Website erklärt: Was ist eine Schwammstadt? Und was plant die Stadt Bergkamen?
Was ist eine Schwammstadt?
Städte werden durch den Klimawandel immer heißer. Es regnet manchmal sehr stark. Das Wasser läuft dann schnell in die Kanalisation.
Eine Schwammstadt macht das anders. Sie saugt das Regenwasser auf – wie ein Schwamm. Das Wasser kann dann langsam versickern oder Pflanzen gießen.
Was kommt auf die Website?
Die Website wird gerade aufgebaut. Folgendes ist geplant:
- 📚 Hintergrundwissen – einfache Erklärungen zum Thema
- 📅 Veranstaltungen – Termine für Bürgerinnen und Bürger
- 🗺️ Stadtkarte – zeigt, welche Gebiete betroffen sind
- 💬 Häufige Fragen und Förderung – praktische Hilfe
Sie können sich jetzt schon eintragen. Dann bekommen Sie eine E-Mail, wenn etwas Neues auf der Website ist.
Kann ich die Website gut nutzen?
Wir arbeiten daran, dass alle Menschen diese Website benutzen können. Auch Menschen mit einer Behinderung.
Was wir bereits umgesetzt haben:
- ✅ Die Schrift ist gut lesbar und groß genug
- ✅ Farben haben ausreichend Kontrast
- ✅ Die Seite funktioniert mit der Tastatur
- ✅ Bilder haben Beschriftungen für Screenreader
- ✅ Auf dieser Seite gibt es einen Schriftgröße-Regler und einen Hochkontrast-Modus (oben auf der Seite)
Haben Sie trotzdem Probleme? Dann schreiben Sie uns bitte.
Sie haben Probleme mit der Website?
Schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Stadt Bergkamen:
Oder rufen Sie an: 02307 965-0
Wir antworten so schnell wie möglich. Spätestens in 2 Wochen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://www.schwammstadt-bergkamen.de/
Projekt „Schwammstadt Bergkamen" – klimaresiliente Stadtentwicklung
Betreiberin: Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen
Die Erklärung wurde erstellt gemäß § 12a BGG in Verbindung mit der BITV 2.0 (Fassung 2019) und der europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03).
Konformitätsstatus
Die Website ist teilweise konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1, Stufe AA (gemäß EN 301 549 / BITV 2.0). Der Umfang der Website im aktuellen Stand (April 2026) ist gering; eine vollständige externe Prüfung nach BITV 2.0 steht noch aus und ist bei wesentlicher Erweiterung der Inhalte vorgesehen.
Die folgenden Maßnahmen wurden bei der Erstellung bereits umgesetzt, um die Konformität anzustreben:
- Semantisches HTML5 mit korrekter Überschriftenhierarchie (H1→H2→H3)
- Alle Farbkontraste ≥ 4,5:1 für Fließtext und ≥ 3:1 für Großtext/UI-Elemente (WCAG 1.4.3 / 1.4.11)
- Tastaturnavigation durch alle interaktiven Elemente (WCAG 2.1.1)
- Sichtbarer Fokus-Indikator mit 3-px-Outline (WCAG 2.4.7)
- Skip-Link „Zum Hauptinhalt springen" (WCAG 2.4.1)
lang="de"-Attribut auf Dokumentebene (WCAG 3.1.1)- Alt-Attribute und
aria-labelfür alle nicht-dekorativen Grafiken (WCAG 1.1.1) - Dekorative Elemente mit
aria-hidden="true"ausgezeichnet - ARIA-Rollen (
role="main",role="navigation",role="tablist"etc.) für Landmarken aria-expanded,aria-controls,aria-selectedfür interaktive Steuerelemente- Live-Regionen (
aria-live="polite") für dynamische Statusmeldungen prefers-reduced-motion-Media-Query für Menschen mit Bewegungsempfindlichkeit (WCAG 2.3.3)- Tabellen mit
<caption>undscope-Attributen (WCAG 1.3.1) - Formulare mit sichtbaren Labels und
aria-required(WCAG 3.3.2) - Externe Links mit Hinweis „öffnet in neuem Tab" für Screenreader (WCAG 2.4.4)
- Hoher-Kontrast-Modus und Schriftgröße-Regler als zusätzliche Unterstützung
Bekannte Einschränkungen
Folgende Einschränkungen sind bekannt und werden im Rahmen der weiteren Entwicklung behoben:
| Einschränkung | Betroffene Seite/Element | WCAG-Kriterium | Geplante Lösung |
|---|---|---|---|
| Partner-Logo-Platzhalter ohne Bildbeschreibung (Echtbilder fehlen noch) | Startseite – Partner-Sektion | 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt | Wird bei Einbindung echter Logo-Dateien ergänzt |
| Kein externer BITV-Test durch akkreditierte Prüfstelle | Gesamte Website | Konformitätsaussage nach EN 301 549 | Test geplant nach wesentlicher Inhaltserweiterung |
| Interaktive Stadtkarte (geplant) kann Barrierefreiheits-Anforderungen erfordern | Noch nicht veröffentlicht | 1.4.3, 2.1.1, 4.1.2 | Barrierefreiheit wird vor Veröffentlichung geprüft; Textalternative wird bereitgestellt |
Prüfgrundlage und -methode
Die Selbstauskunft basiert auf einer Selbstevaluation der Website durch die sbc soptim business consult GmbH im Rahmen der technischen Umsetzung (April 2026). Eine externe Prüfung nach BITV 2.0 durch eine akkreditierte Prüfstelle wurde noch nicht durchgeführt.
Angewandte Prüfverfahren:
- Manuelle Prüfung mit Tastaturnavigation (Chrome, Firefox)
- Farb-Kontrast-Analyse mit Colour Contrast Analyser (WCAG AA-Schwellwert)
- Screenreader-Test mit NVDA (Windows) und VoiceOver (macOS/iOS)
- HTML-Validierung nach W3C-Standard
- Prüfung auf
prefers-reduced-motion- undprefers-color-scheme-Unterstützung
Referenzstandards:
- WCAG 2.1, Stufe AA (W3C, 2018)
- EN 301 549 V3.2.1 (ETSI, 2021)
- BITV 2.0 (BGG-Anlage, 2019)
- Accessible Rich Internet Applications (WAI-ARIA) 1.2
Zeitplan und Kontaktinformation
Diese Erklärung wurde erstellt am: 20. April 2026
Letzte inhaltliche Überprüfung: 20. April 2026
Nächste planmäßige Überprüfung: April 2027 oder bei wesentlicher Inhaltserweiterung
Für Fragen, Hinweise und Rückmeldungen zur Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an die Stadt Bergkamen (Kontaktdaten im nächsten Tab).
Barrieren melden
Sind Ihnen Barrieren auf dieser Website aufgefallen? Funktioniert etwas für Sie nicht zugänglich? Wir nehmen alle Hinweise ernst und bemühen uns um schnelle Abhilfe.
Bitte kontaktieren Sie die Stadt Bergkamen:
Stadt Bergkamen
Rathausplatz 1 · 59192 Bergkamen
Telefon: 02307 965-0
E-Mail: info@bergkamen.de
Wir antworten auf Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von 2 Wochen.
Durchsetzungsverfahren (§ 16 BGG)
Falls Sie nach Kontaktaufnahme mit der Stadt Bergkamen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben oder die genannten Barrieren nicht beseitigt wurden, steht Ihnen ein Schlichtungsverfahren zur Verfügung.
Wichtig: Das Schlichtungsverfahren ist erst möglich, wenn Sie zuvor die Stadt Bergkamen kontaktiert haben und keine befriedigende Lösung erzielt wurde.
Schlichtungsstelle
Zuständig für öffentliche Stellen des Bundes ist die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Da Bergkamen eine kommunale Körperschaft des Landes NRW ist, gilt ergänzend das Landesrecht:
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53 · 10117 Berlin
Telefon: 030 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de (öffnet in neuem Tab)
Beschwerde beim Landesbeauftragten NRW
Zusätzlich können Sie sich an den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen des Landes Nordrhein-Westfalen wenden:
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen NRW
Fürstenwall 25 · 40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 837-8613
E-Mail: landesbeauftragter@mags.nrw.de
Web: www.behindertenbeauftragter-nrw.de (öffnet in neuem Tab)
Weitere Hilfsangebote
Falls Sie technische Hilfsmittel benötigen oder Fragen zur Nutzung assistiver Technologien haben: